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Neubau A 33 von der A 1 (nördl. Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) - Äußerungen zur EU-Stellungnahme
In dem Verfahren war nach § 34 Abs. 4 S. 2 BNatSchG eine Stellungnahme der Europäischen Kommission einzuholen. Die mit Datum vom 25.09.2026 ergangene Stellungnahme C(2026)6693 der Kommission ist über die Internet-Plattform der Europäischen Kommission zugänglich (wenn Sie hier den Titel anklicken, gelangen Sie zu der entsprechenden Seite) und steht auch hier zur Kenntnisnahme zur Verfügung. Die verfahrensgegenständliche Stellungnahme der Kommission ist für die Planfeststellungsbehörde rechtlich nicht bindend, sie ist aber im Rahmen der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen. Zu der Stellungnahme der Kommission wird der betroffenen Öffentlichkeit im Anschluss an die vom 27. bis 29.10.2025 in Osnabrück durchgeführte Erörterung hiermit Gelegenheit zur Äußerung gegeben (es handelt sich hier nicht um die Abgabe von Einwendungen i.S.v. § 73 Abs. 2 VwVfG). Äußerungen sind in der Zeit vom 19.10. bis 30.11.2026 über diese Internetseite per Online-Formular/Upload-Maske bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen.
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Neubau der A 20, Abschnitt 2, von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei
Der geänderte Plan (1. Planänderung) liegt auf dieser Seite in der Zeit vom 28.09.2026 bis zum 27.10.2026 zur Einsicht aus. Daneben sind die Unterlagen auch auf der entsprechenden Vorhabenseite im zentralen Internetportal der Länder (https://www.uvp-verbund.de/) veröffentlicht. Betroffene einschließlich Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen i.S.v. § 73 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG können bei der Planfeststellungsbehörde bis einschließlich zum 09.11.2026 Einwendungen gegen den Plan elektronisch erheben oder Stellungnahmen elektronisch abgeben. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.
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Rommerskirchen 1 und 2 - Seetrasse
Planfeststellungsverfahren für die beiden 525-kV-Gleichstromleitungen Rommerskirchen 1 und Rommerskirchen 2 von der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Ostbense
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