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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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Planfeststellungsverfahren
Neubau A 33 von der A 1 (nördl. Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) - Äußerungen zur EU-Stellungnahme

In dem Verfahren war nach § 34 Abs. 4 S. 2 BNatSchG eine Stellungnahme der Europäischen Kommission einzuholen. Die mit Datum vom 25.09.2026 ergangene Stellungnahme C(2026)6693 der Kommission ist über die Internet-Plattform der Europäischen Kommission zugänglich (wenn Sie hier den Titel anklicken, gelangen Sie zu der entsprechenden Seite) und steht auch hier zur Kenntnisnahme zur Verfügung. Die verfahrensgegenständliche Stellungnahme der Kommission ist für die Planfeststellungsbehörde rechtlich nicht bindend, sie ist aber im Rahmen der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen. Zu der Stellungnahme der Kommission wird der betroffenen Öffentlichkeit im Anschluss an die vom 27. bis 29.10.2025 in Osnabrück durchgeführte Erörterung hiermit Gelegenheit zur Äußerung gegeben (es handelt sich hier nicht um die Abgabe von Einwendungen i.S.v. § 73 Abs. 2 VwVfG). Äußerungen sind in der Zeit vom 19.10. bis 30.11.2026 über diese Internetseite per Online-Formular/Upload-Maske bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen.

Verfügbar vom 19.10.2026 bis zum 30.11.2026

Abgabe von elektronischen Einwendungen
Betroffene können ihre Belange mit einer elektronischen Einwendung geltend machen. Für die Abgabe von elektronischen Einwendungen benötigen Sie zunächst eine Transaktionsnummer (TAN), die Sie hier anfordern können.

Hier können Sie Ihre Einwendung an die NLStBV (Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde) senden.

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