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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Vereinfachte Darstellung (bei Anzeigeproblemen und für Screenreader)

Planfeststellungsverfahren
Erweiterung des Umspannwerks Stadorf

Auslegung des Plans nach § 43a Abs. 3 EnWG. Zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren können bis einschließlich 03.09.2026 elektronisch Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden (§ 43a Abs. 6 EnWG)

Verfügbar vom 21.07.2026 bis zum 20.08.2026

Abgabe von elektronischen Einwendungen
Betroffene können ihre Belange mit einer elektronischen Einwendung geltend machen. Für die Abgabe von elektronischen Einwendungen benötigen Sie zunächst eine Transaktionsnummer (TAN), die Sie hier anfordern können.

Hier können Sie Ihre Einwendung an die NLStBV (Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde) senden.

Hier klicken, um die hier aufgelisteten Unterlagen als Zip-Archiv herunterzuladen (269.63 MB)