In dem Planfeststellungsverfahren wurde ein Erörterungstermin anberaumt. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung und dem Informationsblatt zu entnehmen. Es stehen hier auch die Erwiderungen der Vorhabenträgerin (Die Autobahn GmbH des Bundes) zu den erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen zu der ersten Planänderung zur Verfügung.