Planfeststellungsverfahren
Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm)
In dem o. g. Planfeststellungsverfahren (1. Planänderung) können noch bis zum 20.01.2025 Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben werden. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen.
Verfügbar vom 06.12.2024 bis zum 20.01.2025
Abgabe von elektronischen Einwendungen
Betroffene können ihre Belange mit einer elektronischen Einwendung geltend machen. Für die Abgabe von
elektronischen Einwendungen benötigen Sie zunächst eine Transaktionsnummer (TAN), die Sie
hier anfordern können.
Hier können Sie Ihre Einwendung an die NLStBV (Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde) senden.