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110-kV-Ltg. Dinklage-Essen - Planänderung
Gegenstand des Planänderungsverfahrens sind insbesondere kleinräumige Änderungen der Leitungsführung (Änderung des Trassenverlaufes) sowie mehrere, in der Regel geringfügige Mastverschiebungen. Weiterhin kommt es auch zu Änderungen im umweltfachlichen Unterlagen.
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380-kV-Leitung CCM PFA3a
Zu dem o. g. Planfeststellungsverfahren können noch bis zum 03.04.2023 Einwendungen erhoben werden. Details entnehmen Sie bitte aus der Gemeinsamen Bekanntmachung.
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Bekanntmachung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4- Landabschnitt Nord
Die Amprion Offshore GmbH hat für die Gleichstromleitung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 Landabschnitt Nord die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
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Bekanntmachung_DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 - Landabschnitt Süd
Bekanntmachung zur Planauslegung für das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der 320-kV-Gleichstromleitung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 für den Landabschnitt Süd vom Absprung aus der Parallelführung A-Nord im Raum Wietmarschen/Geeste bis nach Hanekenfähr zur geplanten Konverterstation im Industriepark Lingen Süd
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DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 - Landabschnitt Süd
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der 320-kV-Gleichstromleitung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 für den Landabschnitt Süd vom Absprung aus der Parallelführung A-Nord im Raum Wietmarschen/Geeste bis nach Hanekenfähr zur geplanten Konverterstation im Industriepark Lingen Süd
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DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4- Landabschnitt Nord
Die Amprion Offshore GmbH hat für die Gleichstromleitung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4 Landabschnitt Nord die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
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