Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 – Planfeststellung
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Datenschutzbeauftragter
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
E-Mail: datenschutz@nlstbv.niedersachsen.de
Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Verarbeitet werden alle personenbezogenen Daten, die im Planfeststellungsverfahren mitgeteilt werden. Kategorien personenbezogener Daten können z.B. Namen, Adressen, ggf. E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Betriebsdaten sein. Ihre Einwendungen werden in einer Datenbank gespeichert. Dies ist wegen der Fülle an Informationen und Einwendungen für die ordnungsgemäße Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO und § 3 Satz 1 Nr. 1 NDSG, da die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unterliegt.
Ihre Einwendungen werden nach Erfassung an den Vorhabenträger übersandt, damit dieser Gegenäußerungen dazu erstellen kann. Die Einwendungen werden dem Vorhabenträger dabei grundsätzlich in nicht anonymisierter Form zugeleitet.
Die Weitergabe der Einwendungen dient zunächst dem Informationsaustausch unter den Verfahrensbeteiligten, zu denen der Vorhabenträger als Antragsteller gehört. Dem Vorhabenträger ist zudem, genau wie Ihnen als Einwender und Einwenderinnen, rechtliches Gehör zur bevorstehenden Planfeststellungsentscheidung zu gewähren. Hierzu ist eine Weiterleitung der Einwendungen in nicht anonymisierter Form erforderlich. Sie als Einwender und Einwenderinnen bringen die Einwendungen selbst mit dem Ziel in das Anhörungsverfahren ein, dass sie bei der Entscheidung über das Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Die Weitergabe der Einwendungen in nicht anonymisierter Form dient zuletzt auch genau diesem Ziel. Der Vorhabenträger muss sich mit diesen Einwendungen unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z.B. Wohnort) auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens hinreichend berücksichtigen. Im Erörterungstermin bzw. auch in einer Online-Konsultation müssen Sie als Einwender und Einwenderinnen sich ebenso wie in einem etwa nachfolgenden gerichtlichen Verfahren mit Ihren persönlichen Daten zu erkennen geben. Die Einwendungen können somit nicht von der konkreten Person des Einwenders oder der Einwenderin und mithin von seinen bzw. ihren personenbezogenen Daten gelöst werden. Etwaigen Verlangen auf Unkenntlichmachung von Name und Anschrift kann daher nicht nachgekommen werden.
Im Rahmen einer Online-Konsultation erhalten Sie zur Abgabe elektronischer Äußerungen per E-Mail einen TAN-generierten Zugang zu der Konsultation, wobei Ihre E-Mail-Adresse für die Dauer der Online-Konsultation auf dem Landesserver zwischengespeichert wird.
Bei Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) können Sie nach § 43a Nr. 2 EnWG allerdings verlangen, dass Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden sollen. Dem Verlangen wird nur dann durch die Planfeststellungsbehörde entsprochen, wenn die Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich ist.
Ihre Einwendungen können ferner an ein externes Unternehmen, das als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO handelt, übermittelt werden. Der Auftragsverarbeiter erfasst für die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde alle im Planfeststellungsverfahren eingegangenen Einwendungen in einer Datenbank. Der Rückgriff hierauf ermöglicht es der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde angesichts der Fülle an Informationen und Einwendern, den Erörterungstermin vorzubereiten und später einen rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Aufgrund dessen ist die Beauftragung eines Auftragsverarbeiters und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an diesen erforderlich.
Der Auftragsverarbeiter bietet hinreichend Garantie dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet (Art. 28 Abs. 1 DSGVO).
Nach Abschluss des Anhörungs- oder Planfeststellungsverfahrens werden die Planfeststellungsunterlagen sowie Verfahren einschließlich Ihrer personenbezogenen Daten für die Dauer von 30 Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist folgt aus § 75 Abs. 3 Satz 2 VwVfG und begründet damit eine gesetzliche Anordnung der Speicherung. Diese geht einem etwaigen Löschungsersuchen einer betroffenen Person vor (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Der neue Anspruch auf Informationszugang umfasst das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, wenden Sie sich hierzu an unseren Datenschutzbeauftragten.
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Möchten Sie dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, wenden sie sich hierzu an unseren Datenschutzbeauftragten.
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist:
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch Sie oder einem Dritten für Sie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Art. 20 Abs. 1 DSGVO).
Sie haben das Recht gemäß Art. 20 Abs. 2 DSGVO, zu erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten direkt von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten.
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Niedersachsen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 511 120-4500
Telefax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen vertritt als unabhängige Stelle die Interessen der Bürger und Bürgerinnen bei der Verarbeitung ihrer Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen des Landes, der Städte, Gemeinden, Landkreise sowie der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie kontrolliert und berät öffentliche Stellen in Niedersachsen in Fragen des Datenschutzes.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen des Bundes und berät insbesondere den Bundestag und die Bundesregierung in Datenschutzangelegenheiten.
Das Virtuelle Datenschutzbüro bietet ebenfalls aktuelle und spezielle Informationen zum Thema Datenschutz. Das Virtuelle Datenschutzbüro ist eine im Internet betriebene zentrale Informations- und Anlaufstelle für Datenschutzfragen, die von zahlreichen offiziellen Datenschutzinstitutionen mitgetragen wird, unter anderem von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und aller Bundesländer.